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Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union |
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Die EG Umgebungslärmrichtlinie schreibt die Ausarbeitung von Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen vor. Auf Basis der Lärmkarten sollen Aktionspläne erstellt werden. Für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen die Lärmkarten bis 30.06.2012 und die Aktionspläne bis 18.07.2013 erstellt werden.
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